AGB für die Nutzung des FrogSure Datensicherungsdienstes 1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners 1.1 Der Betreiber des FrogSure Datensicherungsdienstes Gert Fabritius (nachfolgend FrogSure genannt) stellt dem Kunden den Datensicherungsdienst sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FrogSure und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den Datensicherungsdienst zu nutzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für die Tarife des Datensicherungsdienstes, sofern für diese eigene Geschäftsbedingungen existieren. 1.2 FrogSure ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von FrogSure für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. FrogSure verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 1.3 FrogSure kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. 2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten 2.1 Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. FrogSure gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 80% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FrogSure liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. FrogSure kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. 2.2 In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist FrogSure berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 50,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird. 2.3 FrogSure ist berechtigt, den Zugriff auf den FrogSure Server abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht. 2.4 Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist FrogSure ist berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet. 2.5 FrogSure behält sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente Produktbestandteile zu ersetzen. 2.6 Gerät FrogSure mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn FrogSure eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. 3. Entgelte 3.1 FrogSure ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. FrogSure verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 3.2 Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat FrogSure das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt - abhängig vom gewählten Tarif - am Tag des Vertragsschlusses oder am Tag der ersten Einwahl. Die darauf folgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem gleichen Tag jedes folgenden Kalendermonats. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag dieses Monats. 3.3 FrogSure ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen. 3.4 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats. 3.5 Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes dem Kunden an die angegebene E-Mail Adresse zugeschickt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg und ist hierfür kein Betrag in der gültigen Preisliste vorgesehen, so ist FrogSure berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EUR 2,50 pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist FrogSure berechtigt, diesen Betrag zu verlangen. 3.6 Die Zahlung der Entgelte kann entweder durch Lastschrifteinzug oder durch eine Banküberweisung erfolgen. Bei Lastschrifteinzug wird FrogSure die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail bekannt geben. Der Kunde ermächtigt FrogSure, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet FrogSure eine Rücklastschriftgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. 3.7 Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zertifikate (insbesondere die privaten Schlüssel) seiner Zugangskennung, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber FrogSure für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt FrogSure von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist. 3.8 Die Preise sind Festpreise. FrogSure bestimmt die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall ist FrogSure berechtigt, den Zugang zum FrogSure Server des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet FrogSure für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt FrogSure vorbehalten. 3.9 Gegen Forderungen von FrogSure kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht 4.1 Der Kunde erhält von FrogSure für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von FrogSure für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 4.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig auf mehren, entsprechend den Lizenzbedingungen, Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt. 5. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird. 5.2 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von FrogSure nicht verlangen. 5.3 Der Kunde darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde FrogSure die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 5.4 Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird FrogSure im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. 5.5 Der Kunde kann gegenüber FrogSure schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich. 5.6 Der Kunde sichert zu, dass die an FrogSure von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, FrogSure jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von FrogSure binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer. 6. Annahmefrist, Vertragsbeginn, -ende und Schadensersatz 6.1 FrogSure ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Datensicherungsdienstes innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. 6.2 Der Vertrag über die Nutzung des Datensicherungsdienstes kommt mit dem Zugang der Zugangskennung beim Kunden zustande. Erfolgt die Freischaltung des Zugangs zu dem FrogSure Datensicherungsdienst zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande. 6.3 Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. 6.4 Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den nachfolgenden Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im übrigen gekündigt werden. 6.5 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen sowohl vom Kunden als auch von FrogSure mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 6.6 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. FrogSure ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. 6.7 Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für FrogSure insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät oder schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.6 oder 7.1 geregelten Pflichten verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6.8 Im Falle der von FrogSure ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist FrogSure berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass FrogSure überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag. 7. Nutzung 7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zugang zu dem Datensicherungsdienst ganz oder teilweise weiter zu vermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. 7.2 Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern FrogSure Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist FrogSure berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom FrogSure Server zu entfernen. 8. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche 8.1 Mängel und Störungen sind FrogSure unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. 8.2 Für Personenschäden haftet FrogSure unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet FrogSure nur dann, wenn FrogSure oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FrogSure oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von FrogSure auf solche typischen Schäden begrenzt, die für FrogSure zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 8.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. 8.4 FrogSure haftet nicht für den Inhalt der Datensicherung. Sollten Dateien oder deren Inhalte nicht korrekt auf dem FrogSure-Server abgelegt bzw. nicht abgelegt oder verloren gegangen sein, haftet FrogSure nicht dafür und kann auch nicht in die Pflicht genommen werden, Dateien oder deren Inhalte wieder zu beschaffen. Auch können keine Ansprüche geltend gemacht werden die auf den Verlust der Dateien oder deren Inhalte zurückzuführen sind. Der Kunde sollte die Datensicherung regelmäßig überprüfen und gegebenen Falles wiederholen, in anhaltenden Fehlern diese schriftlich oder per E-Mail mitteilen. 8.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. 9. Widerrufsbelehrung 9.1 Ihr Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung evtl. gelieferter Hardware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (oder der evtl. gelieferten Hardware) binnen der vorgenannten Frist. Der Widerruf ist zu richten an Gert Fabritius - Feldstr. 5 - 82110 Germering. 9.2 Bitte beachten Sie die Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung und/oder evtl. gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sollten Sie z.B. die Verpackung beim Öffnen beschädigen oder durch Anschließen der Geräte die Hardware in Gebrauch nehmen, müssen Sie die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung ersetzen. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 10. Datenschutz 10.1 FrogSure erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. 10.2 FrogSure weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. 11. Sonstiges 11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG). 11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. FrogSure ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 04/2010 SICHER - PERSÖNLICH - UNKOMPLIZIERT Verschlüsselte Online Datensicherung Mailto:  info@frogsure.de FrogSure - Datensicherung leicht gemacht FrogSure - Datensicherung leicht gemacht